Private Ferienhausvermietung
Es gelten immer die Mietbedingungen der einzelnen Anbieter, bitte fordern Sie sich diese vor der Buchung an. Sollten Sie keine Mietbedingungen der einzelnen Anbieter erhalten so gelten die hier im weiteren aufgeführten Mietbedingungen.
Allgemeine Bedingungen des Vermittlungsservices GROBImed
Informationen für Gäste vor der Reise
Unser Wunsch ist es, dass Sie das richtige Urlaubsziel und die für Sie am besten geeignete Unterkunft finden! Bitte lesen Sie daher die Hausbeschreibungen und die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch!
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen als verbindlich an.
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung senden wir Ihnen umgehend eine Buchungsbestätigung und eine Wegbeschreibung zu. Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 35% des Mietpreises zu zahlen. Die Restzahlung muss bis spätestens 14 Tage vor Anreise auf unserem Konto gebucht sein.
Service vor Ort
Wir arbeiten mit im Ferienbereich erfahrenen, in der Region ansässigen, Partnern zusammen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie in der Nähe Ihrer Unterkunft einen Ansprechpartner haben, (meist den Hausbesitzer oder seinen Vertreter), der bemüht ist evtl. auftretende Probleme souverän zu lösen und Sie bei Fragen kompetent zu beraten. Es darf nicht vorausgesetzt werden, dass Ihre Gesprächspartner deutsch verstehen. Englisch wird jedoch immer gesprochen. Evtl. im gleichen Haus wohnende Hausbesitzer sind sehr freundlich; sie helfen und informieren zwar auf Anfrage, verhalten sich aber ansonsten völlig diskret. Zu Kindern ist man in Spanien außerordentlich freundlich und nachsichtig.
Komplettpreise
Die Mietpreise schließen Nebenkosten wie Wasser, Strom und Gas ein. Die Endreinigung wird teilweise separat berechnet. Jedoch hat immer eine Grundreinigung am Ende durch den Mieter zu erfolgen. Abwasch ist z.B. grundsätzlich durch den Mieter zu erledigen. Es entstehen Ihnen also keinerlei Haus-Zusatzkosten ausser die Endreinigung, auch mit örtlicher Kurtaxe o. ä. werden Sie in Spanien derzeit nicht behelligt.
Heizungskosten werden direkt vor Ort mit dem jeweiligen Vermieter abgerechnet. Die Mindestmietdauer ist je nach Objekt unterschiedlich und wird bei den jeweiligen Objekten angegeben.
Ihnen als Mieter steht das Recht zu das gesamte Mietobjekt wie beschrieben, einschließlich aller Gebrauchsgegenstände, zu nutzen. Dem Besitzer muss Zutritt zur Garten- und Poolpflege (ggf. nach Absprache) gewährt werden. Es kann in allen Häusern vorkommen, dass manchmal ein Schrank, ein Zimmer oder eine Garage abgeschlossen ist, da die Besitzer hier ihre persönlichen Dinge aufbewahren.
Sie verpflichten sich mit Abschluss des Vertrags, alle von Ihnen genutzten Gegenstände mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Sie sind verpflichtet einen, während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung oder Gäste, entstandenen Schaden zu melden und gegebenenfalls zu ersetzen. Dies gilt unabhängig davon ob der Schaden erst nach Ihrer Abreise bemerkt wird. Wir raten Ihnen daher zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung soweit diese nicht bereits besteht.
Ausstattung und Hausqualität
Die Vermieter bieten keine genormten Ferienanlagen an, sondern Häuser in ländlichen Regionen welche sich ausschließlich im Privatbesitz befinden. Die angebotenen Häuser sind meist nicht von vornherein für ausländische Besucher konzipiert worden und müssen nicht unbedingt mittel- und nordeuropäischem Höchststandard entsprechen. Die Vermieter legen besonders viel Wert auf eine schöne und ruhige Lage sowie auf eine saubere, zweckmäßige Einrichtung. Einige technische, sanitäre und dekorative Aspekte, wie z.B. schwächere Abflussrohre, niedrigerer Wasserdruck, gelegentlich nackte Glühbirnen oder gekalkte und nicht tapezierte Wände, sollten daher einfach in Kauf genommen werden. Die Häuser sind alle ausreichend eingerichtet, jedoch fehlt in Spanien meist eine Kaffeemaschine und nicht immer hat z.B. jedes Schlafzimmer einen Kleiderschrank.
Spanische Betten sind meist nur 180 -190 cm lang; „franz.“ Betten sind 135 cm breit. Gartenmobiliar (Tisch und Stühle, jedoch nicht zwangsläufig Liegestühle) ist bei Vorhandensein einer Terrasse oder eines Gartens ebenfalls vorhanden; oft haben die Häuser auch einen gemauerten Grill im Garten (siehe Hausbeschreibung).
Swimming-Pools sind von November bis März meist außer Betrieb. Waschmaschinen sind - so vorhanden - in der Hausbeschreibung angegeben.
Die Meernähe bedingt eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit in Andalusien. Dies kann gelegentlich - wenn nicht ausreichend gelüftet wird - zu Modergeruch führen; auch Asthmakranke sollten dies bedenken.
Zahl der Mitbenutzer
Eine ungenehmigte Überschreitung der jeweils genannten Mieterzahl (diese schließt auch Kleinkinder ein) ist in keinem Fall gestattet! Der Besitzer ist berechtigt, die überzähligen Personen abzuweisen oder gegebenenfalls einen Aufpreis zu berechnen. Strikt verboten ist auch das Aufstellen von Zelten oder ähnlichem in den Gärten ohne Einverständnis des Vermieters.
Haustiere
Die geplante Mitnahme eines Haustieres muss immer bei Buchung angegeben und vom Vermieter bestätigt werden. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Tier (weitere Tiere müssen gesondert bestätigt werden). Wo Haustiere erlaubt sind, ist darauf zu achten, dass diese keinerlei Beschädigungen an der Mietsache hinterlassen; entstandene Schäden werden Ihnen gegebenenfalls vom Vermieter in Rechnung gestellt. Sind Haustiere nicht erlaubt, bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus und seiner Umgebung nicht doch mit solchen zu rechnen ist oder dass solche nicht doch zeitweise dort gehalten werden (Allergiker sollten bitte im Einzelfall nachfragen)!
Bitte beachten Sie auch, dass Hunde in spanischen Restaurants meist keinen Zutritt haben und auch manche Strände für Hunde gesperrt sind. Bezüglich eventuell notwendiger Bescheinigungen, Impfungen u.s.w. zur problemlosen Ein- und Ausreise mit Ihrem Hund wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt oder den ADAC.
Strom- oder Wasserausfälle / Insekten
Die Infrastruktur in dem von uns angebotenen Feriengebiet ist nicht immer mit der in Deutschland vergleichbar. Mögliche Strom- oder Wasserausfälle liegen völlig außerhalb des Einflussbereiches der Vermieter!
Besonders im Sommer kann der Wasserdruck zeitweise nachlassen. Dies sind Einschränkungen die in südlichen Ländern, zumal in Landhäusern, gelegentlich auftreten können. In südlichen Ländern, gerade in den von uns angebotenen ländlichen Regionen, muss auch gelegentlich mit dem Besuch von Ameisen und anderen Insekten in den Häusern sowie mit Hundegebell, Hähnekrähen und anderer Tiergeräusche in der Umgebung gerechnet werden.
Anfahrt zum Ferienhaus
Die Häuser liegen oft in ländlichen Gebieten und in oder bei kleinen Dörfern. Straßen und Wege können daher deutlich enger sein als dies in Deutschland üblich ist; oftmals sind auch die letzten Meter nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand. Alle Zufahrtswege zu den Häusern sind mit normalen PKW befahrbar; jedoch wird bei Erdwegen eine besonders umsichtige und angemessene Fahrweise vorausgesetzt. Erdwege können Auswaschungen und Schlaglöcher enthalten, sie sind oft recht schmal. Wir raten von der Buchung ab, wenn Sie mit einem tiefergelegten Fahrzeug oder einem besonders großen PKW anreisen möchten.
Ankunft und Abreise
Die Schlüsselübergabe erfolgt bei Ferienhäusern normalerweise zwischen 17 und 20 Uhr am Ankunftstag. Kann der Mieter nicht rechtzeitig ankommen, so hat er sich von unterwegs mit dem Schlüsselhalter in Verbindung zu setzen um sicherzustellen, wann und wo nun die Übergabe erfolgen kann. Bei nicht angekündigter späterer Anreise besteht kein Anspruch auf Schlüsselübergabe - diese kann dann erst am nächsten Tag erfolgen. Am Abreisetag muss unbedingt bis spätestens 10 Uhr das Haus zur Reinigung freigegeben werden, da meist am gleichen Nachmittag neue Mieter einziehen.
MIETBEDINGUNGEN
1. Buchung
Nach Eingang Ihrer schriftlichen oder telefonischen Buchung bei unserem Vermittlungsservice GROBImed (im Folgenden GROBImed genannt) erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung. Bitte senden Sie hiervon ein Exemplar unterzeichnet an GROBImed Vermittlungsservice, Frankfurter Strasse 19, 49809 Lingen oder an die Telefaxnummer 0591-53495 zurück. Der Anmelder verpflichtet sich durch seine Unterschrift auch im Namen aller Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß der Mietbedingungen einzustehen. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum gültigen Angaben der Hausbeschreibung. Die Unterkünfte dürfen nicht von mehr Personen als angemeldet bewohnt werden.
2. Bezahlung
Die Anzahlung in Höhe von 35% der Mietsumme ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Über die geleistete Anzahlung erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung (Geldeingangsbestätigung). Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 2 Wochen vor Anreise, ohne weitere Aufforderung durch GROBImed. Die abschließende Reisebestätigung (Restzahlungsbestätigung) erhalten Sie umgehend nach Eingang Ihrer Restzahlung. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt GROBImed, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktrittsgebühr zu fordern.
3. Leistungen/ Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch GROBImed oder den jeweiligen Hauseigentümer.
4. Rücktritt / Umbuchungen
Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben: bis 60 Tage vor Mietbeginn 35% des Mietpreises (geleistete Anzahlung), bei Kündigung oder Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 90%.
Beachten Sie bitte, dass auch eine unverschuldete Absage als Rücktritt gilt und dass bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen die Reiserücktrittskostenversicherung nur 80% des Mietpreises an den Kunden erstattet. Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang bei GROBImed. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise hinsichtlich Reiseteilnehmer, Reiseziel, Reisetermin, der Unterkunft oder der Beförderungsart Änderungen vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro erhoben werden. Ist die vorbeschriebene Umbuchung nicht mehr möglich, muss ein Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger , Neuanmeldung durchgeführt werden. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GROBImed.
5. Reiserücktrittskostenversicherung
Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
6. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von GROBImed nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Leistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von GROBImed auf die Rückzahlung des geleisteten Reisepreises.
7. Haftung von GROBImed
GROBImed vermittelt Ihre Buchung an den Vermieter / Besitzer Ihrer Ferienwohnung, Appartements oder Ferienhauses und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen (laut Ausschreibung). Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser/ - Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen; ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung / Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Haftung des Objektbesitzers / Vermieters – nicht des Vermittlers - aus dem Mietvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
8. Gewährleistung
GROBImed gewährleistet die Vermittlung einer Ferienwohnung, Appartement oder Ferienhaus. Sollte eine Leistung durch GROBImed nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. GROBImed ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
9. Haftung
GROBImed haftet nicht für Leistungen der Eigentümer, wie z.B. die Bereitstellung der Unterkunft, die von GROBImed ausschließlich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen bezeichnet sind.
10. Verpflichtungen des Mieters
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen beim Hausbesitzer / Vermieter unverzüglich noch während seines Aufenthaltes zur Kenntnis zugeben. Reklamationen in Deutschland (oder im jeweiligen Heimatland) nach Urlaubsende können ansonsten nicht berücksichtigt werden. Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung von GROBImed verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises seitens des Hausbesitzers / Vermieters. Eventuelle vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr gegenüber dem Hausbesitzer / Vermieter geltend gemacht werden. Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden dem Vermieter zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
11. Haustiere
Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
12. Anreise / Abreise
Das Mietobjekt kann in der Regel - sollte eine Vorbuchung des Hauses bestehen - am Anreisetag ab ca. 17:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollten Sie das Haus am Abreisetag aufgrund eines späten Rückfluges länger bewohnen wollen, so klären Sie dies bitte vor Ort mit dem Hausbesitzer / Vermieter ab.
13. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Vermittlungsvertrag ist 49809 Lingen / Deutschland. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Kunde kann GROBImed nur in 49809 Lingen / Deutschland verklagen.
